Entwurf eines Gesetzes zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen gegen SARS-CoV-2 (SARSCovImpfG)

Was drinsteht – und was eher nicht

Am 17. März 2022 wird im Bundestag über einen Gesetzentwurf abgestimmt, der eine allgemeine Impfflicht gegen Corona für Menschen ab 18 Jahren vorsieht. Die Impfflicht umfasst alle Erwachsenen, die ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben. Diese sollen bis zum 1. Oktober 2022 nachweisen,  dass sie

  • dreifach mit einem in Europa zugelassenen Vakzin gegen Covid geimpft sind oder
  • zweifach geimpft sind und einmal (durch PCR-Test bestätigt) an C19 erkrankt waren.

Ausgenommen sind lediglich Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen sowie Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel, was bedeutet: ab dem vierten Monat wird auch für Schwangere eine Impfpflicht bestehen.

Im Folgenden habe ich für Euch zusammengefasst, was der Entwurf vorschlägt, wie er dies tut und was nicht drinsteht.

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